Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Klicken Sie einfach auf die Fragestellung, welche Sie interessiert. Diese Liste wird fortlaufend ergänzt – sollten Sie daher eine Frage zum Hessischen Bewegungscheck haben, die hier bislang nicht aufgeführt ist, freuen wir uns über einen entsprechenden Hinweis an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Allgemein
In welchem Alter nehmen Kinder am Hessischen Bewegungscheck teil?
Der Hessische Bewegungscheck richtet sich an Kinder der Klasse 3.
Welche Testaufgaben werden beim Hessischen Bewegungscheck durchgeführt?
Der Hessische Bewegungscheck besteht aus zwölf Aufgaben, die Aufschluss geben über motorische Basiskompetenzen (z.B. werfen, fangen, balancieren oder rollen) sowie grundlegende konditionelle Fähigkeiten wie Kraft und Schnelligkeit. Zu allen zwölf Aufgaben finden Sie im Bereich Testaufgaben genaue visuelle und textliche Beschreibungen.
Woher stammen die Testaufgaben des Hessischen Bewegungschecks?
Die Aufgaben zur Erfassung der motorischen Basiskompetenzen entstammen der in der Schweiz entwickelten MOBAK-Testbatterie. Die Aufgaben zur Erfassung der konditionellen Fähigkeiten orientieren sich an bewährten Testbatterien wie dem Deutschen Motoriktest
Datenschutz
Welche Daten werden von meinem Kind erhoben?
Neben den Ergebnissen der zwölf Testaufgaben werden das Alter in Monaten sowie Größe und Gewicht Ihres Kindes erfasst.
Wer erhebt die Daten im Rahmen des Hessischen Bewegungschecks?
Die Testdurchführung und Datenerhebung erfolgen durch speziell geschulte Helfer*innen des beteiligten Sportkreises.
Was passiert, wenn ich der Erhebung der Daten nicht zustimme?
Weder Ihr Kind noch Sie haben irgendeinen Nachteil, wenn Sie der Datenerhebung nicht zustimmen – Ihr Kind kann trotzdem am Hessischen Bewegungscheck teilnehmen und erhält auch im Anschluss eine Teilnahmeurkunde. Da die von Ihrem Kind erzielten Ergebnisse jedoch nicht erfasst werden ist es verständlicherweise im Anschluss nicht möglich, Ihnen eine persönliche Auswertung der von Ihrem Kind erzielten Leistungen zukommen zu lassen.
Was geschieht mit den beim Hessischen Bewegungscheck erhobenen Daten?
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werden die Ergebnisse im Anschluss an das Institut für Sportwissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt übermittelt und durch dieses ausgewertet, um Ihnen eine Rückmeldung zum Bewegungskönnen Ihres Kindes geben zu können. Diese erhalten Sie in der Regel innerhalb von vier bis acht Wochen nach der Durchführung des Tests vom zuständigen Sportkreis.
Die Datenverarbeitung geschieht in anonymisierter Form, d.h. die Goethe-Universität kann die ihr übermittelten Ergebnisse nicht einzelnen Kindern zuordnen.
Wie lange werden die Daten meines Kindes aufbewahrt?
Die Daten Ihres Kindes werden beim Sportkreis spätestens acht Wochen nach dem Versand der individuellen Rückmeldungen gelöscht. Die eigentlichen Testergebnisse aller Kinder werden – den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinde (DFG) folgend – in vollkommen anonymisierter Form (d.h. ohne, dass die Daten einem spezifischen Kind oder einer spezifischen Schule zugeordnet werden können) in einem wissenschaftlichen Datenarchiv für evtl. künftige Auswertungen zugänglich gemacht.
Was passiert, wenn ich mein Einverständnis zur Datenverarbeitung zurückziehen möchte?
Sie können Ihr Einverständnis zur Datenspeicherung innerhalb von acht Wochen nach Durchführung des Hessischen Bewegungscheck zu jeder Zeit grundlos widerrufen. Hierdurch entstehen weder Ihnen noch Ihrem Kind irgendwelche Nachteile. Ebenso haben Sie das Recht, Auskunft einzuholen, welche Daten Ihres Kindes an welcher Institution gespeichert sind. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Widerrufserklärung bzw. Ihrem Anliegen an die*den Datenschutzbeauftragte*n Ihres Sportkreises. Acht Wochen nach Durchführung des Tests werden die Daten automatisch gelöscht.
Einverständniserklärung
Hier finden Sie die Einverständniserklärung zur Datenerhebung. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Mustervorlage und nicht zur Abgabe in der Schule geeignet ist. Eine gültige Einverständniserklärung erhalten Sie von der Grundschule Ihres Kindes oder dem zuständigen Sportkreis.
Einverständniserklärung
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Projektphase
Welche Landkreise und Städte sind an der Pilotphase beteiligt?
Gestartet wurde der Hessische Bewegungscheck im Sportkreis Rheingau-Taunus, als zweiter Sportkreis wird im Laufe des Jahres die Region Marburg hinzukommen. Es ist vorgesehen, den Hessischen Bewegungscheck im Laufe der aktuellen Legislaturperiode in allen Hessischen Sportkreisen zu etablieren.